Entmystifizierung der kanadischen OSFI-Richtlinie zum Klimarisikomanagement B-15
Der Klimawandel ist keine ferne Bedrohung mehr, sondern eine unmittelbare Herausforderung. Der Finanzsektor steht an vorderster Front und bewältigt die Risiken und Chancen, die dieses globale Phänomen mit sich bringt. In Anerkennung dieser sich entwickelnden Landschaft hat das Office of the Superintendent of Financial Institutions (OSFI) in Kanada Folgendes eingeführt Richtlinie B-15, ein zentraler regulatorischer Rahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Bundesweit regulierte Finanzinstitute (FRFIs) gegen klimabedingte Risiken.
Was ist Leitlinie B-15?
Die Leitlinie B-15 basiert auf der Erkenntnis, dass die Sicherheit und Solidität von FRFIs zunehmend anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind. Dies umfasst physische Risiken, die durch die zunehmende Schwere und Häufigkeit klimabedingter Extreme gekennzeichnet sind, und Übergangsrisiken, die sich auf die wirtschaftlichen Anpassungen beziehen, die für den Übergang zu einer Wirtschaft mit niedrigen Treibhausgasemissionen (THG) erforderlich sind. (Die Arten von Risiken werden im Folgenden ausführlich behandelt.)
Solche Risiken gefährden die betriebliche Kontinuität und Rentabilität der Finanzinstitute und die Stabilität der Gesamtwirtschaft. Vor diesem Hintergrund zielt die OSFI-Leitlinie B-15 darauf ab, das Klimarisikomanagement in den strategischen und operativen Kernrahmen der FRFIs einzubetten.
Die Richtlinien basieren auf der IFRS S2 Nachhaltigkeitsstandards.
Leitlinie B-15 basiert auf drei zentralen Ergebnissen:
Verständnis des Geschäftsmodells und der strategischen Risiken
Von FRFIs wird erwartet, dass sie die potenziellen Auswirkungen klimabedingter Risiken auf ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie gründlich erfassen. Dies beinhaltet die Anerkennung dieser Risiken und die aktive Entwicklung von Strategien zur Minderung ihrer potenziellen Auswirkungen.
Führungs- und Risikomanagementpraktiken
Die Richtlinie schreibt vor, dass FRFIs angemessene Governance- und Risikomanagement-Rahmenbedingungen einrichten, die auf ihren spezifischen Kontext zugeschnitten sind. Dazu gehört auch die Sicherstellung einer klaren Rechenschaftspflicht für den Umgang mit klimabedingten Risiken und dass diese Risiken in die allgemeinen Risikomanagementprozesse des Instituts integriert werden.
Finanzielle und betriebliche Belastbarkeit
FRFIs müssen ihre finanzielle Sicherheit angesichts schwerwiegender Klimarisikoszenarien und ihre betriebliche Widerstandsfähigkeit angesichts von Störungen durch klimabedingte Katastrophen aufrechterhalten. Dies unterstreicht, dass FRFIs sich auf aktuelle klimabedingte Herausforderungen und potenziell schwerwiegendere Risiken in der Zukunft vorbereiten müssen.
Was sind die wichtigsten Erwartungen an Unternehmensführung und Risikomanagement in der Leitlinie B-15?
Unternehmensführung
Im Kern verlangt die Leitlinie B-15, dass FRFIs umfassende Steuerungs- und Rechenschaftsstrukturen einrichten, die sich speziell mit klimabedingten Risiken befassen. Diese Richtlinie unterstreicht die Erwartung, dass die Institute:
- Implementieren Sie Führungsstrukturen und stellen Sie sicher, dass klimabedingte Risiken nahtlos in ihre operativen und strategischen Rahmenbedingungen integriert werden.
- Integrieren Sie die Auswirkungen physischer Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, und die Übergangsrisiken, die mit dem Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft (THG) verbunden sind, in ihre Geschäftsmodelle und Strategien und untermauern Sie so die strategische Ausrichtung ihrer Initiativen.
Der Kern der Regierungsführung im Rahmen der B-15 besteht darin, Aufsicht zu schaffen und eine Kultur zu verankern, in der Überlegungen zur Klimarisiken tief in das Gefüge der Entscheidungsprozesse der Finanzinstitute verwoben sind.
Risikomanagement
B-15 erstellt ein proaktives Risikomanagementprotokoll, um sich im komplizierten Labyrinth klimabedingter Risiken zurechtzufinden. Es schreibt vor, dass FRFIs:
- Steuern und mindern Sie klimabedingte Risiken, indem Sie sie mit ihren Framework zur Risikobereitschaft, von entscheidender Bedeutung für die Ausrichtung von Risikoaktivitäten auf strategische Ziele.
- Führen Sie eine umfassende Bewertung potenzieller klimabedingter Risiken für ihre Geschäftsstrategie und ihr Betriebsmodell durch und fördern Sie so eine Kultur des Risikomanagements und der strategischen Weitsicht.
Dieser Leitlinienaspekt veranlasst FRFIs, Risiken zu identifizieren und sie durch gut strukturierte Risikomanagementpraktiken aktiv zu mindern.
Klimaszenarioanalyse und Stresstests
Das vielleicht zukunftsorientierteste Merkmal von B-15 ist die Betonung Analyse von Klimaszenarien und Stresstests. Das beinhaltet:
- Nutzung der Klimaszenarioanalyse zur Bewertung der Auswirkungen klimabedingter Risiken auf das Risikoprofil, die Geschäftsstrategie und das Geschäftsmodell des FRFI.
- Die Simulation verschiedener Klimarisikoszenarien zur Vorhersage potenzieller Auswirkungen ermöglicht es FRFIs, Anpassungsstrategien zu entwickeln, die zukünftige Zustände vorhersehen und die Risikomanagementpraktiken in einer sich verändernden Klimalandschaft stärken.
Diese proaktive Haltung ermöglicht es den Institutionen, potenzielle Zukunftsszenarien vorherzusagen und sich darauf vorzubereiten, ihre strategische Planung und Geschäftstätigkeit an den Realitäten eines sich ändernden Klimas auszurichten und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit und Stabilität ganz oben auf ihrer Agenda stehen.
Angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung
In einer zukünftigen Iteration könnte B-15 um Überlegungen zur Eigenkapital- und Liquiditätsadäquanz erweitert werden, wobei von FRFIs erwartet wird, dass sie:
- Integrieren Sie klimabedingte Risiken in ihre Internes Verfahren zur Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (ICAAP) oder Eigene Risiko- und Solvenzbewertung (ORSA).
- Berücksichtigen Sie die Auswirkungen klimabedingter Faktoren auf die Liquiditätsrisikoprofile und berücksichtigen Sie schwerwiegende, aber plausible klimabedingte Stressereignisse bei der Bewertung des Liquiditätspuffers.
Wer muss die Richtlinie B-15 einhalten?
Die Reichweite von B-15 erstreckt sich über ein breites Spektrum von Finanzinstituten, was die Bedeutung eines einheitlichen Ansatzes zur Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen Risiken unterstreicht. Zu wissen, wer in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt, ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ein sicheres Finanzökosystem zu fördern.
Alle staatlich regulierten Versicherer
Der Versicherungssektor, insbesondere international aktive Versicherungsgruppen (IAIGs), steht an vorderster Front, wenn es um klimabedingte Risiken geht. Zu den IAIGs gehören:
- Kanadische Lebensversicherungsgesellschaft
- Intact Financial Corporation
- Hersteller Life Insurance Company
- Sun Life Assurance Company aus Kanada
Abgesehen von den IAIGS müssen alle anderen staatlich regulierten Versicherer, die Lebens-, Sach- und Unfallversicherungen (P&C) umfassen, sowie ausländische Versicherer, die in Kanada tätig sind, B-15 einhalten. Diese umfassende Einbeziehung stellt sicher, dass der Versicherungssektor in seiner Gesamtheit gegen klimabedingte Unsicherheiten gewappnet ist, und schützt sowohl die Institute als auch ihre Kundschaft.
Einlageninstitute (DTIs)
DTIs bilden einen wichtigen Bestandteil der kanadischen Finanzlandschaft und werden direkt von den B-15-Mandaten beeinflusst. Diese Institute, von großen Banken bis hin zu kleineren Unternehmen, sind maßgeblich an der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels beteiligt. Aufgrund ihrer Rolle bei der Bereitstellung von Krediten, Hypotheken und anderen Finanzprodukten spielen sie eine zentrale Rolle beim Übergang zu einer nachhaltigeren, kohlenstoffarmen Wirtschaft.
Inländische systemrelevante Banken (D-SIBs)
D-SIBs, die aufgrund ihrer starken Verflechtung mit der Volkswirtschaft identifiziert wurden, werden derzeit auf ihre Einhaltung der B-15-Richtlinien hin überprüft. Zu diesen Banken gehören:
- Bank von Montréal
- Bank von Nova Scotia
- Kanadische Imperial Bank of Commerce
- Nationalbank von Kanada
- Königliche Bank von Kanada
- Toronto-Dominion Bank
Aufgrund ihrer bedeutenden Marktpräsenz und ihres ausgedehnten operativen Netzwerks ist die Einhaltung der Klimarisikomanagementpraktiken nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Gewährleistung der wirtschaftlichen und ökologischen Stabilität.
Kleine und mittlere Einlageninstitute (SMSBs)
SMSBs sind zwar kleiner als D-SIBs, spielen aber im kanadischen Finanzsektor eine wichtige Rolle. Ihre Einhaltung der Leitlinie B-15 ist unerlässlich, um einen kohärenten und umfassenden Rahmen für das Klimarisikomanagement im gesamten Bankensektor zu schaffen, der sicherstellt, dass kein Unternehmen unvorhergesehenen Klimaauswirkungen ausgesetzt ist.
Was sind die Anforderungen und verbindlichen Fristen von B-15?
Die Leitlinie B-15 umfasst vier Hauptkategorien: Unternehmensführung, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Jede hat spezifische Offenlegungspflichten, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern.

OSFI geht davon aus, dass die FRFIs die oben genannten Erwartungen dieser Leitlinie mit Wirkung zu den am oder nach dem 1. Oktober 2024, 2025 und 2026 endenden Geschäftszeiträumen umsetzen, sofern zutreffend. Der Zeitplan für die Umsetzung des Plans zur Klimawende, der Szenarioanalyse und der Branchenkennzahlen wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Unternehmensführung
- Überblick über die Leitungsgremien: FRFIs müssen die Struktur und die Rollen der Leitungsgremien beschreiben, die klimabedingte Risiken und Chancen überwachen.
- Die Rolle des Managements: Erläutern Sie die Verantwortlichkeiten des Managements bei der Überwachung, Steuerung und Überwachung von Klimarisiken und -chancen.
D-SIBs und IAIGs müssen ihre Führungsstrukturen für das Geschäftsjahr ab 2024 ihres Unternehmens beschreiben, wobei SMSBs und alle anderen staatlich regulierten Versicherer ab dem Geschäftsjahr 2025 ihres Unternehmens berichten.
Strategie
- Risiko- und Chancenanalyse: Beschreiben Sie potenzielle Klimarisiken und -chancen und ihre erwarteten Auswirkungen auf die finanzielle Leistung und die strategische Planung.
- Auswirkungen auf das Geschäftsmodell: Erläutern Sie die aktuellen und zukünftigen Auswirkungen der Klimarisiken auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette und unterstreichen Sie die Notwendigkeit strategischer Anpassungsfähigkeit.
- Änderungen am Modell: Legen Sie aktuelle und erwartete Änderungen des Geschäftsmodells offen, einschließlich direkter und indirekter Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrem Plan zur Klimawende.
- Finanzielle Auswirkungen: Erläutern Sie, wie sich Klimarisiken und -chancen in der Vergangenheit auf die Finanzstabilität und -leistung ausgewirkt haben und voraussichtlich auswirken könnten.
- Szenarioanalyse
- Nutzung der Klimaszenarioanalyse zur Bewertung der Auswirkungen klimabedingter Risiken auf das Risikoprofil, die Geschäftsstrategie und das Geschäftsmodell des FRFI und
- Die Simulation verschiedener Klimarisikoszenarien zur Vorhersage potenzieller Auswirkungen ermöglicht es FRFIs, Anpassungsstrategien zu entwickeln, die zukünftige Zustände vorhersehen und die Risikomanagementpraktiken in einer sich verändernden Klimalandschaft stärken.
D-SIBs und IAIGs müssen ihre klimabedingten Risiken und strategischen Auswirkungen bis 2024 offenlegen, wohingegen KMUs und andere Versicherer bis 2025 Zeit haben, die Anforderungen zu erfüllen.
Um das OSFI in die Lage zu versetzen, die Gesamtexposition gegenüber physikalischen Risiken und Übergangsrisiken einzuschätzen und FRFI-Ansätze mit der Klimaszenarioanalyse zu vergleichen, bereitet das OSFI derzeit eine standardisierte Klimaszenario-Übung vor, die voraussichtlich bis Ende 2024 umgesetzt wird.
Risikomanagement
- Prozess zur Risikoidentifizierung: Beschreiben Sie die Prozesse zur Identifizierung und Bewertung klimabedingter Risiken und wie diese in die Gesamtrisikostrategie integriert werden.
- Risikomanagement: Teilen Sie die Methoden für den Umgang mit klimabedingten Risiken mit.
- Integration in das Risikomanagement: Diskutieren Sie, wie Klimarisiko- und Chancenprozesse in den übergeordneten Risikomanagementrahmen der Institution integriert werden.
Klimarisiken werden in folgende Kategorien eingeteilt:
- “Körperliche Risiken“ sind die finanziellen Risiken, die sich aus der zunehmenden Schwere und Häufigkeit klimabedingter Extreme und Ereignisse (d. h. akute physische Risiken), längerfristige allmähliche Klimaveränderungen (d. h. chronische physische Risiken) und indirekte Auswirkungen des Klimawandels wie Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit (z. B. Auswirkungen auf Morbidität und Mortalität) ergeben; und
- “Übergangsrisiken“ sind die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Anpassungsprozess gegenüber einer niedriger Treibhauseffekt (GHG) Wirtschaft. Diese Risiken können sich aus aktuellen oder zukünftigen politischen Maßnahmen, Gesetzen und Vorschriften zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen, aus technologischen Fortschritten und aus Veränderungen der Markt- und Kundenstimmung gegenüber einer treibhausgasarmen Wirtschaft ergeben.
Physische Risiken und Übergangsrisiken können auch zu Haftungsrisiken führen, wie z. B. klimabedingte Ansprüche im Rahmen von Haftpflichtversicherungen sowie Rechtsstreitigkeiten und direkte Maßnahmen gegen Finanzinstitute, die ihre klimabedingten Risiken nicht bewältigen.
Der Zeitplan sieht vor, dass D-SIBs und IAIGs ihre Risikomanagementprozesse ab dem Geschäftsjahr 2024 integrieren und offenlegen. KMUs und andere Versicherer haben bis zum Geschäftsjahr 2025 Zeit, dieselben Standards zu erfüllen.
Metriken und Ziele
- Kennzahlen zur Risikobewertung: Offenlegung von Kennzahlen, die vom FRFI zur Bewertung klimabedingter Risiken und Chancen verwendet werden
- Geltungsbereich 1 & 2 Emissionen: Offenlegung der Kennzahlen, Methoden und Berichtsstandards für die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen des FRFI
- Scope-3-Emissionen: Stellen Sie detaillierte Informationen zu den absoluten Emissionen und den Methoden zur Berechnung der Scope-3-Treibhausgasemissionen über die gesamte Wertschöpfungskette bereit, einschließlich spezifischer Kategorien wie Investitionen.
- Strategische Ziele: Festlegung quantitativer und qualitativer klimabezogener Ziele zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung strategischer Ziele.
- Branchenübergreifende Kennzahlen: Legen Sie Kennzahlen offen, die klimabedingte Übergangsrisiken, physische Risiken, Chancen und den Kapitaleinsatz abdecken.
- Branchenspezifische Kennzahlen: Teilen Sie branchenspezifische Kennzahlen mit, die sich mit klimabedingten Risiken und Nachhaltigkeitsbemühungen befassen.
D-SIBs und IAIGs haben für das Geschäftsjahr 2024 des Unternehmens eine festgelegte Frist für die Einhaltung von Kennzahlen und Angaben im Zusammenhang mit der Bewertung klimabedingter Risiken festgelegt. Von KMUs und allen anderen Versicherern wird erwartet, dass sie sich an die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 des Unternehmens halten. Die Offenlegung der Scope-3-Treibhausgasemissionen ist für das Geschäftsjahr 2025 des Unternehmens für D-SIBs und IAIGs und für das Geschäftsjahr 2026 des Unternehmens für KMUs und andere Versicherer erforderlich.
Warum sollten Sie sich für Leitlinie B-15 interessieren?
Dringlichkeit der Klimaresilienz
Die Leitlinie B-15 ist mehr als eine regulatorische Anforderung; sie ist ein dringender Aufruf zum Handeln für FRFIs, um die Sicherheit vor den realen und wachsenden Bedrohungen des Klimawandels zu gewährleisten. Die Einbettung des Klimarisikomanagements in ihre Geschäftstätigkeit und Strategie bereitet FRFIs darauf vor, den sich wandelnden klimabedingten Herausforderungen standzuhalten und zu gedeihen und ihre Zukunftsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit zu sichern.
Erschließung strategischer Chancen
Die Einführung von B-15 ermöglicht es FRFIs, strategische Chancen für Innovation und Wettbewerbsvorteile zu nutzen. Es bringt Institutionen auf die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Finanzlösungen in Einklang und zieht umweltbewusste Investoren und Partner an. Bei dieser Einhaltung der Vorschriften geht es nicht nur um Risikomanagement, sondern auch um eine Positionierung für Wachstum und eine führende Rolle in der grünen Wirtschaft.
Den Übergang zur grünen Wirtschaft anführen
B-15 stellt kanadische FRFIs an die Spitze der globalen Umstellung auf nachhaltige Finanzen. Ihr Engagement für die Integration von Klimarisiken stärkt Kanadas Ansehen in internationalen Kreisen für nachhaltige Finanzen, trägt erheblich zu den globalen Bemühungen gegen den Klimawandel bei und ebnet den Weg für eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft.
siehe 7 weitere Vorteile des Kohlenstoffmanagements und warum es in der Strategie jedes Unternehmens wichtig ist.
Zusammenfassung
Die Leitlinie B-15 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Klimasicherheit im kanadischen Finanzsektor. Sie betont, dass die staatlich regulierten Finanzinstitute (FRFIs) in ihren Geschäftsabläufen und Strategien ein strenges Klimarisikomanagement einführen müssen. B-15 konzentriert sich auf das Überleben der physischen Risiken und der Übergangsrisiken aufgrund des Klimawandels und skizziert klare Maßnahmen in den Bereichen Steuerung, Risikomanagement und Stabilität für FRFIs. Es befürwortet ein aktives Risikomanagement, einschließlich Szenarioanalysen und Stresstests, und legt einen Zeitplan für die Einhaltung der Vorschriften vom Geschäftsjahr 2024 bis zum Geschäftsjahr 2026 fest.
Diese Richtlinie schützt FRFIs vor klimabedingten finanziellen Risiken und fördert gleichzeitig strategisches Wachstum und eine führende Rolle im Bereich nachhaltiger Finanzen. Sie ermutigt Unternehmen, sich einer umweltfreundlicheren Wirtschaft zuzuwenden und dabei Nachhaltigkeit und langfristige Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.
Arbor, eine führende Plattform für das Kohlenstoffmanagement, die Unternehmen dabei unterstützt, ihren CO2-Fußabdruck genau zu messen, hat sich zusammengetan mit Dillon Consulting Ltd. (Dillon), bekannt für seine Expertise in Umweltwissenschaften, Management, Planung und Technik. Diese Partnerschaft ermöglicht es der Nationalmannschaft von Dillon, die ausgeklügelten Tools von Arbor zu nutzen, um ihre Umweltauswirkungen besser zu verstehen und fundierte, datengestützte Strategien zum Kohlenstoffmanagement zu entwickeln. Sie steht für ein gemeinsames Engagement der beiden Unternehmen für ökologische Nachhaltigkeit. Die hochmodernen Lösungen von Arbor werden durch die umfangreiche Infrastruktur und Dienstleistungen von Dillon ergänzt. Gemeinsam vereinfachen Arbor und Dillon das Thema Nachhaltigkeit und ermutigen Unternehmen, Entscheidungen zu treffen, die nicht nur verantwortungsvoll, sondern auch vorteilhaft für unseren Planeten sind.
Möchten Sie Ihr Unternehmen an die Richtlinie B-15 anpassen? Sprechen Sie mit unseren Kohlenstoffexperten für maßgeschneiderte Strategien zur Einhaltung von Vorschriften und zur Verbesserung Ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen.
Messen Sie Ihre CO2-Emissionen mit Arbor
Einfache, unkomplizierte CO2-Bilanzierung.
